Reisekostenpauschale 2025

Alle wichtigen Infos für Selbstständige, Freelancer & Arbeitgeber

Was zählt zu den Reisekosten?

Reisekosten setzen sich aus vier Bereichen zusammen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und sonstige Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Maut). Wer beruflich unterwegs ist, kann diese Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Symbolbild Reisekostenarten

Verpflegungspauschale 2025

Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand gelten, wenn man mehr als 8 Stunden abwesend ist:

AbwesenheitPauschale 2025
Mehr als 8 Stunden14 Euro
Ganztägig (24h)28 Euro
An-/Abreisetag bei mehrtägigen Reisen14 Euro
Business Lunch Verpflegungspauschale

Fahrtkostenpauschalen

Die Fahrtkosten können mit folgenden Pauschalen angesetzt werden:

Übernachtungskosten

Für Übernachtungen zählt der tatsächlich gezahlte Betrag mit Nachweis. Nur bei Auslandsreisen gelten ggf. Pauschalen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Reisekosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige) geltend gemacht werden. Wichtig: Es muss ein beruflicher Anlass vorliegen.

Hinweis: Bewahre alle Belege auf und führe ein Fahrtenbuch oder Reisekostenformular zur Dokumentation.

Häufige Fragen

Was gilt bei Auslandsreisen? Die Pauschalen variieren je nach Land. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich eine Liste.

Wie dokumentiere ich korrekt? Ein digitales Fahrtenbuch oder Tools wie Excel-Vorlagen reichen aus, Hauptsache die Angaben sind plausibel und belegbar.

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