Was zählt zu den Reisekosten?
Reisekosten setzen sich aus vier Bereichen zusammen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und sonstige Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Maut). Wer beruflich unterwegs ist, kann diese Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Verpflegungspauschale 2025
Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand gelten, wenn man mehr als 8 Stunden abwesend ist:
Abwesenheit | Pauschale 2025 |
---|---|
Mehr als 8 Stunden | 14 Euro |
Ganztägig (24h) | 28 Euro |
An-/Abreisetag bei mehrtägigen Reisen | 14 Euro |

Fahrtkostenpauschalen
Die Fahrtkosten können mit folgenden Pauschalen angesetzt werden:
- 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Pkw
- 0,20 Euro pro Kilometer mit dem Motorrad oder Moped
- Rechnung für Bahn-, Bus- oder Flugtickets können 1:1 angesetzt werden
Übernachtungskosten
Für Übernachtungen zählt der tatsächlich gezahlte Betrag mit Nachweis. Nur bei Auslandsreisen gelten ggf. Pauschalen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Reisekosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige) geltend gemacht werden. Wichtig: Es muss ein beruflicher Anlass vorliegen.
Häufige Fragen
Was gilt bei Auslandsreisen? Die Pauschalen variieren je nach Land. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich eine Liste.
Wie dokumentiere ich korrekt? Ein digitales Fahrtenbuch oder Tools wie Excel-Vorlagen reichen aus, Hauptsache die Angaben sind plausibel und belegbar.